Beginn des Seitenbereichs:
Seitenbereiche:

  • Zum Inhalt (Zugriffstaste 1)
  • Zur Positionsanzeige (Zugriffstaste 2)
  • Zur Hauptnavigation (Zugriffstaste 3)
  • Zur Unternavigation (Zugriffstaste 4)
  • Zu den Zusatzinformationen (Zugriffstaste 5)
  • Zu den Seiteneinstellungen (Benutzer/Sprache) (Zugriffstaste 8)
  • Zur Suche (Zugriffstaste 9)

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Seiteneinstellungen:

Deutsch de
Suche
Anmelden

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Suche:

Suche nach Details rund um die Uni Graz
Schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche


Suchen

Beginn des Seitenbereichs:
Hauptnavigation:

Seitennavigation:

  • Universität

    Universität
    • Die Uni Graz im Portrait
    • Organisation
    • Strategie und Qualität
    • Fakultäten
    • Universitätsbibliothek
    • Jobs
    • Campus
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
  • Forschungsprofil

    Forschungsprofil
    • Unsere Expertise
    • Forschungsfragen
    • Forschungsportal
    • Forschung fördern
    • Forschungstransfer
    • Ethik in der Forschung
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
  • Studium

    Studium
    • Studieninteressierte
    • Aufnahmeverfahren
    • Infos für Studierende
  • Community

    Community
    • International
    • Am Standort
    • Forschung und Wirtschaft
    • Absolvent:innen
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
  • Spotlight
Jetzt aktuell
  • 23. Mai: Uni Vibes
  • Infos zu Studienwahl & Anmeldung
  • Crowdfunding entdecken
  • Klimaneutrale Uni Graz
  • Gefragte Forscher:innen
  • Arbeitgeberin Uni Graz
Menüband schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Sie befinden sich hier:

Universität Graz Interreligiöse Bildung Wissenswert
  • Forschungsprojekte
  • Team
  • Wissenswert
  • Neuigkeiten

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Unternavigation:

  • Forschungsprojekte
  • Team
  • Wissenswert
  • Neuigkeiten

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Wissenswertes zum Projekt

Publikationen

Vorträge

Rechtliche Grundlagen für konfessionellen Religionsunterricht und interreligiösen Unterricht

Konfessioneller Religionsunterricht

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der SchülerInnen nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken (§ 2 SchOG). Im Rahmen sozialer, religiöser und moralischer Werteorientierung ist religiöse Bildung ein verfassungsstaatliches Ziel zur Befähigung von Kindern und Jugendlichen, um für sich selbst, Mitmenschen, die Umwelt und nachfolgende Generationen Verantwortung zu übernehmen [Art 14 (5a) B-VG]. In Österreich ist der konfessionelle Religionsunterricht eine sogenannte „innere Angelegenheit“ der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (KuR) [Art 15 und 17 StGG] und umfasst die Besorgung, Leitung und unmittelbare Beaufsichtigung (Schule-Kirche-Gesetz 1868). Der Staat hat demgegenüber die organisatorische und disziplinäre Schulaufsicht, immerhin unterstehen alle ReligionslehrerInnen den „allgemeinen staatlichen schulrechtlichen Vorschriften“ [§ 3 (3) RelUG]. In diesem Sinne ist Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und KuR, der an öffentlichen und privaten mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen Pflichtgegenstand ist. Allerdings hat der Staat die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht zu achten, so dass unter anderem die Möglichkeit zur Abmeldung besteht [§ 1 RelUG].

Rechtlicher Leitfaden für islamische Religionslehrer:innen

Der Leitfaden dient den islamischen ReligionslehrerInnen (IRL) zur besseren Verständlichkeit der rechtlichen Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts sowie ihrer eigenen rechtlichen Stellung. Denn als religionsgesellschaftlich bestellte ReligionslehrerInnen (rbRL) und staatliche Vollziehungsorgane ist ihre Stellung mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden, die zu kennen sich lohnt.

Interreligiöser Unterricht

Hinsichtlich eines interreligiösen Unterrichts ist zu beachten, dass es alleinige Angelegenheit der KuR ist, die Inhalte und Methoden des Religionsunterrichts im Rahmen der staatsbürgerlichen Erziehung zu bestimmen. Zwar gibt es für einen interreligiösen Unterricht keine direkten gesetzlichen Regelungen, aber die staatlichen Zielbestimmungen und lehrplanmäßigen Vorgaben eröffnen diese Möglichkeit durchaus. Vor allem die diversen Lehrpläne für den Religionsunterricht indizieren Interreligiosität und fordern etwa Dialog, Begegnung sowie gemeinsames Lernen oder Feiern ein. Ein gemeinsamer interreligiöser Unterricht hängt folglich davon ab, ob die beteiligten KuR über Inhalt, Methode, Dauer, etc. eines derartigen Unterrichts übereinkommen und diesem ausdrücklich zustimmen.

Leitfaden für Islamische Religionslehrer:innen

Beginn des Seitenbereichs:
Zusatzinformationen:

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
  • Anfahrt und Kontakt
  • Pressestelle
  • Moodle
  • UNIGRAZonline
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
  • Barrierefreiheitserklärung
Wetterstation
Uni Graz

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche